Silvester 2008/2009
Ja es ist etwas her, aber ich habe heute durch Zufall (mehr oder weniger) folgendes Video zum Dascon gefunden…
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Tags: 2008, 2009, burg, dascon, fest, foto, larp, mittelalter, rollenspiel, silvester, video
Ja ich rede von allergischen Reaktionen auf Pollen, Gräser und ähnlich fieses Zeug.
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Tags: allergie, gesundheit, gräser, heuschnupfen, pollen
Ja es ist etwas her, aber ich habe heute durch Zufall (mehr oder weniger) folgendes Video zum Dascon gefunden…
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Nach langer Überlegung und ewigem Preisvergleich habe ich mich doch entschlossen, nachträglich Parksensoren in mein Auto einzubauen.
Ich hatte mir den Opel Astra im Mai 2007 neu gekauft und damals nicht bedacht, dass dieses kleine Extra doch wertvoll sein kann, da das Heck dieses Autos nicht sonderlich viel Sicht bietet.
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Tags: astra, auto, control, distance, einbau, gemacht, opel, park, pdc, Schaffen, selbst, sensoren
Heute Morgen habe ich nicht schlecht geguckt, als ich beim Verlassen meiner Wohnung einen genaueren Blick auf den Balkon eines Nachbarn geworfen habe.
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§ 238 Nachstellung(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Tags: datenschutz, internet, stalker, stalking
Alles hat seine Zeit.
Es gibt eine Zeit der Stille,
eine Zeit der Trauer,
eine Zeit des Schmerzes und
eine Zeit der dankbaren Erinnerung.
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